Hauptintervention bezeichnet die prozessuale Situation, bei der ein Kläger und ein Beklagter über eine Sache oder ein Recht streiten, und ein Dritter in den Rechtsstreit eintritt, weil er glaubt, selbst Inhaber der strittigen Rechte bzw. Ansprüche zu sein.

Die Hauptintervention ist in § 64 ZPO geregelt und in der Praxis sehr selten, dennoch kann eine solche prozessuale Situation in bestimmten Konstellationen entstehen. Voraussetzung für eine Hauptintervention ist die Anhängigkeit des Hauptprozesses. Anders als der Nebenintervenient wird der Hauptintervenient durch seinen Beitritt Prozesspartei.

Nach § 65 ZPO kann der Hauptprozess auf Antrag einer Partei bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Hauptintervention ausgesetzt werden.


Was ist Ziel der primären Interventionen, was Gegenstan

Interventionen in Organisationen oder in Familien Andreas Treier

Wie werden primäre Interventionen der OHP implementiert

Die Interventionstreppe Deutsches Institut für Konfrontative Pädagogik

Formen der Intervention und Voraussetzungen erfolgreicher