Die Grundwasserverordnung vereinheitlicht die Umsetzung der EU-rechtlichen Vorgaben, um insgesamt ein gleichartiges Grundwasserschutzniveau in ganz Deutschland zu gewährleisten. Als Alternative zu 16 Länderverordnungen leiste die Verordnung einen wichtigen Beitrag zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau.

Sie löste die frühere Grundwasserverordnung (Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe) ab, die ebenfalls dem Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe diente.

Einzelnachweise

Weblinks

  • Text der Grundwasserverordnung
  • Text des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009
  • Richtlinie 2006/118/EG in der konsolidierten Fassung vom 16. Januar 2007, abgerufen am 5. Mai 2010

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