Die Nationalratswahlen der 30. Legislaturperiode fanden am 27. Oktober 1935 statt. Auf dieser Seite findet sich eine Übersicht über die Resultate in den Kantonen (Parteien, Stimmen, Wähleranteil, Sitze, Gewählte).
Anmerkungen zu den Wählerzahlen
In den Mehrpersonenwahlkreisen (bei den Wahlen 1935 waren dies 21 Kantone mit total 183 von 187 Sitzen) hat jeder Wähler so viele Stimmen, wie in seinem Kanton Sitze zu vergeben sind (im Kanton Bern 31, im Kanton Schaffhausen 2). Diese Stimmen kann er an beliebige Kandidierende der sich zur Wahl stellenden Listen vergeben (Panaschieren). Eine Stimme für einen Kandidaten ist gleichzeitig eine Stimme für dessen Partei. Hat ein Wähler nicht alle seine Stimmen an Kandidierende vergeben, gehen diese Stimmen als sogenannte «Zusatzstimmen» an die von ihm gewählte Liste. Wenn der Wähler keine Liste auswählt, sondern einen so genannten «Wahlzettel ohne Parteibezeichnung» – auch Blankoliste genannt – verwendet, verfallen nicht benutzte Stimmen (sog. leere Stimmen).
Um zu überkantonal vergleichbaren Ergebnissen zu kommen, muss zuerst die Anzahl fiktiver Wähler pro Kanton und Partei berechnet werden. Ein Aargauer «Wähler» kann aber auch aus 12 Personen bestehen, die nur je einen Kandidaten der betreffenden Partei auf ihrer Liste aufgeführt haben.
Das Bundesamt für Statistik benutzt daher den Begriff «fiktiver Wähler» für den Wähler, da ein effektiver Wähler auch nur ein Teilwähler sein kann. Die Zahl der Wähler entspricht der Anzahl gültiger Wahlzettel. Auf Kantonsebene ist die Summe aller Parteistimmen (Summe der Kandidatenstimmen von Kandidierenden einer Partei plus Zusatzstimmen = leere Felder einer Parteiliste) Berechnungsgrundlage. Beispiel: Partei A erzielt im Kanton X 12000, Partei B 27000 und Partei C 48000 von 87000 Parteistimmen. Die Anzahl gültiger Wahlzettel beträgt 25000. Somit hat Partei A in diesem Kanton 3448,28 (12000:87000 × 25000), Partei B 7758,62 (27000:87000 × 25000) und Partei C 13793,10 (48000:87000 × 25000) fiktive Wähler. Alle drei Parteien zusammen total 25000 Wähler.
Kanton Aargau (12 Sitze)
Listenverbindungen bestanden zwischen KVP, FDP und BGB sowie zwischen Jungbauern und EVP.
Kanton Appenzell Ausserrhoden (2 Sitze)
Eine Listenverbindung bestand zwischen Bürgerlicher Volksliste und Allgemeiner Bürgerliste (d. h. zwischen den beiden freisinnigen Listen).
Kanton Appenzell Innerrhoden (1 Sitz)
Im Kanton Appenzell Innerrhoden galt das Majorzsystem ohne stille Wahlen. Wählbar waren daher grundsätzlich alle Schweizer Stimmberechtigten, ob sie sich nun für die Wahlen im Kanton Appenzell Innerrhoden angemeldet hatten oder nicht.
Kanton Basel-Landschaft (4 Sitze)
Listenverbindungen bestanden zwischen SP und KP, zwischen FDP, KVP/CSP und BGB sowie zwischen Freiwirtschaftsbund und Jungbauern.
Kanton Basel-Stadt (7 Sitze)
Listenverbindungen bestanden zwischen SP und KP sowie zwischen Liberalen, Radikaldemokraten, KVP und NVP.
Kanton Bern (31 Sitze)
Eine Listenverbindung bestand zwischen BGB und Jungbauern.
Kanton Freiburg (7 Sitze)
Es bestanden keine Listenverbindungen zwischen verschiedenen Parteien.
Kanton Genf (8 Sitze)
Listenverbindungen bestanden zwischen SP und KP sowie zwischen FDP, Nationaldemokraten/Liberalen, CSP und Union nationale.
Kanton Glarus (2 Sitze)
Eine Listenverbindung bestand zwischen Demokraten, ABVP/FDP und KVP. Aufgrund dieser Listenverbindung erhielten die Demokraten einen Nationalratssitz und die SP trotz mehr Stimmen keinen.
Kanton Graubünden (6 Sitze)
Eine Listenverbindung bestand zwischen KVP und FDP.
Kanton Luzern (9 Sitze)
Es bestanden keine Listenverbindungen zwischen verschiedenen Parteien.
Kanton Neuenburg (6 Sitze)
Eine Listenverbindung bestand zwischen FDP, Liberalen und PPN.
Kanton Nidwalden (1 Sitz)
Im Kanton Nidwalden galt das Majorzsystem ohne stille Wahlen. Wählbar waren daher grundsätzlich alle Schweizer Stimmberechtigten, ob sie sich nun für die Wahlen im Kanton Nidwalden angemeldet hatten oder nicht.
Kanton Obwalden (1 Sitz)
Im Kanton Obwalden galt das Majorzsystem ohne stille Wahlen. Wählbar waren daher grundsätzlich alle Schweizer Stimmberechtigten, ob sie sich nun für die Wahlen im Kanton Obwalden angemeldet hatten oder nicht.
Kanton Schaffhausen (2 Sitze)
Es bestanden keine Listenverbindungen zwischen verschiedenen Parteien.
Kanton Schwyz (3 Sitze)
Eine Listenverbindung bestand zwischen KVP und FDP.
Kanton Solothurn (7 Sitze)
Es bestanden keine Listenverbindungen zwischen verschiedenen Parteien.
Kanton St. Gallen (13 Sitze)
Eine Listenverbindung bestand zwischen Allgemeiner Volksliste und Jungbauern.
Kanton Tessin (7 Sitze)
Es bestanden keine Listenverbindungen zwischen verschiedenen Parteien.
Kanton Thurgau (6 Sitze)
Eine Listenverbindung bestand zwischen Bauernpartei, KVP und FDP.
Kanton Uri (1 Sitz)
Im Kanton Uri galt das Majorzsystem ohne stille Wahlen. Wählbar waren daher grundsätzlich alle Schweizer Stimmberechtigten, ob sie sich nun für die Wahlen im Kanton Uri angemeldet hatten oder nicht.
Kanton Waadt (15 Sitze)
Listenverbindungen bestanden zwischen FDP und Liberalen sowie zwischen Bauernpartei und Parti indépendant progressiste.
Kanton Wallis (6 Sitze)
Eine Listenverbindung bestand zwischen Konservativen und «Action hélvétique».
Kanton Zug (2 Sitze)
Es bestanden keine Listenverbindungen zwischen verschiedenen Parteien.
Kanton Zürich (28 Sitze)
Listenverbindungen bestanden zwischen SP und KP sowie zwischen BGB, Freisinnige, CSP, DP und EVP.
Quellen
Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die Angaben auf die amtlichen Schlussresultate im Bundesblatt sowie die Tabelle des Bundesamt für Statistik «Nationalratswahlen 1935: Stärke der Parteien, Wahlbeteiligung und fiktive Wählende, nach Kantonen».