Als Brüstung (auch Parapet) bezeichnet man im Bauwesen allgemein jede in der Regel bis zur Brusthöhe oder halben Menschenhöhe reichende Einfriedung eines erhöhten Platzes oder die Abgrenzung einer Maueröffnung aus Stein oder Holz. Sie kommt massiv oder durchbrochen bei Altanen, Balkonen, Loggien, Treppen, Emporen, Kanzeln, Lettnern, Brücken, Wehrgängen und vor allem bei Fenstern vor.

Begriffe

Der Begriff Brüstung rührt von der Brust als dem Vorderteil des Oberkörpers und beschreibt damit indirekt die nötige Höhe einer Brüstung, die bis zur Brust reichen sollte. Damit steht der früher gleichbedeutende Begriff Brustlehne in Verbindung.

Als Parapethöhe bezeichnet man den senkrechten Abstand zwischen Fußboden und der unteren Kante des Fensters.

Verwendung und Gestaltung

Brüstungen kommen allgemein als Einfassung von und als Absturzsicherung vor, dienen aber auch der Zierde. Form und Gestalt einer Brüstung waren und sind in Architekturgeschichte und Gegenwart außerordentlich vielfältig; sie richten sich nach Material, Konstruktion und Baustil der Brüstung. So gibt es u. a. durchbrochene und geschlossene Brüstungen sowie Brüstungen aus Stein, Ziegeln, Metall und Holz. Umgangssprachlich werden auch Balustraden als Brüstungen bezeichnet.

Fensterbrüstungen hingegen sind in der Regel keine eigenen Bauteile, sondern bezeichnen denjenigen Teil einer Außenwand, der unterm Fenster liegt und daher ebenfalls die Funktion einer Brustlehne bzw. Absturzsicherung übernimmt. Im Holzfachwerkbau wird die Brüstung unterm Fenster durch den Brüstungsriegel abgeschlossen.

Bei historischen Stein- und Putzfassaden sind die Bereiche der Fensterbrüstungen oft besonders verziert, z. B. mit sogenannten Fensterschürzen.

  • Beispiele

Baurecht und Statik

Der Begriff bezieht sich auf den – ursprünglichen – Abschluss des Bauteils in Höhe der Brust (häufig zu Verteidigungszwecken). Die Brüstungshöhe ist je nach Land genormt, sowie von der potentiellen Absturzhöhe abhängig und beträgt zwischen 80 cm und 110 cm.

Für absturzsichernde Brüstungen ist ein statischer Nachweis zu führen. Hierbei ist an der Oberkante ein Holmdruck in alle Richtungen anzusetzen. Gegebenenfalls in Verbindung mit einer möglichen Windlast.

Literatur

(chronologisch)

  • Oscar Mothes: Illustrirtes Bau-Lexikon, Band 1: A & B. Leipzig 1881, S. 540: Brüstung, Brustlehne; S. 540 f.: Brustwehr. (Digitalisat)
  • Franz Ewerbeck, Eduard Schmitt: Einfriedigungen, Brüstungen und Geländer. Balcone, Altane und Erker (= Handbuch der Architektur, Teil 3, Bd. 2, H. 2). 2. Auflage, Bergsträsser, Stuttgart 1899.
  • Hans Feldbusch: Brüstung. In: Reallexikon zur Deutschen Kunstgeschichte, Bd. 2, 1947, Sp. 1329–1333. (Abschrift)
  • Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (Hrsg.): Geländer und Brüstungen. Aspekte zur Anwendung der Norm SIA 358. SIA, Zürich 2001, ISBN 978-3-908483-15-1.

Siehe auch

  • Brustwehr, die im Burgen- und Festungsbau in erster Linie als Schutz gegen angreifende Feinde diente.
  • Balustrade
  • Gitter
  • Geländer
  • Handlauf

Weblinks

  • Literatur von und über Brüstung im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
  • Geländer und Brüstungen (BfU Schweiz) (abgerufen am 3. Juli 2020)

Einzelnachweise


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